Wiederholung des Energieaudit nach DIN EN 16247-1 - 2019 ist es wieder soweit!

Unternehmen werden vom Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) in die Pflicht genommen. 

Seit 2015 ist alle 4 Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Das gilt für alle Unternehmen und Organisationen, welche die Kriterien eines KMU nicht erfüllen und kein Energiemanagementsystem nach DIN ISO 50001 oder Umweltmanagementsystem nach EMAS betreiben. 
Als Regel gilt: > 250 Mitarbeiter oder > 50 Mio Euro Umsatz = kein KMU

Aus der Verpflichtung zum Energieaudit ergeben sich auch große Vorteile: Energieeinsparung, Verringerung der Co² Emission, Senkung der Energiekosten und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. 
Unser Team unterstützt Sie gern.

Prüfen Sie in unserem Audit-Check ob Ihr Unternehmen betroffen ist.

Förderung durch

Im Rahmen der Beratungsrichtlinie des Freistaates Thüringen erhält unser Unternehmen eine Förderung für Beratungen und Prozessbegleitungen. Diese unterstützen Strategien zum Aufbau und zur nachhaltigen positiven Entwicklung und Sicherung von KMUs. Die daraus resultierenden Ergebnisse und Handlungsempfehlungen werden in einem Beratungsbericht festgehalten. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und aus Mitteln des Freistaats Thüringen.

 

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