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- Veröffentlicht: 11. Dezember 2018

Energiekosten senken - Steuervorteile nutzen!
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung zur Energie- und Stromsteuererstattung
Das Energiepreisniveau in Deutschland ist eines der höchsten in der EU. Für energieintensive Unternehmen ist ohne eine steuerliche Entlastung eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit nicht auszuschließen.
Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die z. B. Strom für betriebliche Zwecke entnehmen, bekommen die gezahlte Stromsteuer zum Teil erstattet.
So sparen Unternehmen Energiekosten.
Unser Team unterstützt Sie gern:
Büro Mühlhausen
Jörg Steinbrücker
03601 8349-34
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Büro Leuna
Marcel Dölz
Mobil: 0172/3496550
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Förderung durch
Im Rahmen der Beratungsrichtlinie des Freistaates Thüringen erhält unser Unternehmen eine Förderung für Beratungen und Prozessbegleitungen. Diese unterstützen Strategien zum Aufbau und zur nachhaltigen positiven Entwicklung und Sicherung von KMUs. Die daraus resultierenden Ergebnisse und Handlungsempfehlungen werden in einem Beratungsbericht festgehalten. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und aus Mitteln des Freistaats Thüringen.