Deutschland macht's effizient –

Neues Förderprogramm des BMWi -

"Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft" 

Seit dem 01.01.2019 wird es für Unternehmen einfacher, Förderungen für Energieeffizienz und erneuerbare Wärme-Technologien zu erhalten.  Das Förderprogramm ist weder branchen- noch technologiespezifisch und bietet großen Spielraum für die Umsetzung passender Lösungen. 

 
Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie BMWi hat die Energieeffizienz-Förderung für Unternehmen gebündelt, vereinfacht und flexibler gestaltet. Das neue Programm bietet viel Spielraum, um Geld zu sparen und CO2-Emissionen zu verringern.  
 
Das Programm setzt sich aus insgesamt vier Modulen zusammen. 
 
Je Modul haben Unternehmen die Wahl zwischen der Finanzierung durch einen BAFA-Zuschuss oder einem Kredit mit Tilgungszuschuss der KfW. 
 
Unser Fachbereich Energieeffizienz betreut Sie bei allen für Sie relevanten Energie-Themen.

Wir, als erfahrenes Team von Energieberatern betreuen Sie von der: 
- Beratung, welches für Sie das optimale Förderprogramm ist 
- über Antragsstellung 
- bis zur Berichtserstellung

Modul 1: Querschnittstechnologien  
Mit Modul 1 ist es möglich, investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten Technologien zu fördern. Gefördert werden Investitionen zum Ersatz oder zur Neuschaffung solcher Anlagen bzw. Aggregate für die industrielle und gewerbliche Anwendung, wie z.B.: Elektrische Motoren und Antriebe, Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung oder Frequenzumrichter. Mit Modul 1 ist eine Förderquote von bis zu 40% möglich.  

Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien 
 Fördergegenstand dieses Moduls ist der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen, welche Wärme aus Solarkollektoren, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen bereitstellen und diese zu über 50% für Prozesse oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird. Darüber hinaus sind u.a. auch die Wärmespeicher für die beantragten Wärmeerzeuger oder die zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierten Messeinrichtungen förderfähig. Die Förderquote für dieses Modul liegt bei bis zu 55%. 

Modul 3: MSR-Technik, Sensorik und Energiemanagement-Software 
 Im Modul 3 werden investive Maßnahmen bezüglich der Einrichtung oder Erweiterung eines Energie- und Umweltmanagementsystems gefördert. Fördergegenstand können z.B. Softwarelösungen zur Unterstützung eines solchen Systems oder Steuer- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen sein. Auch der Erwerb von Lizenzen zur Nutzung solcher Softwarelösungen ist förderfähig. Bei Modul ist eine Förderquote von bis zu 40% möglich.  
  
Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Im Rahmen dieses Moduls ist die Förderung investiver Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen möglich. Diese Förderung ist nicht technologiespezifisch und kann auch die unter Modul 1-3 aufgezählten Maßnahmen beinhalten. So sind z.B. Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien, Maßnahmen zur Abwärmenutzung oder Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte förderfähig.  Die Förderquote für Modul 4 liegt bei bis zu 40%.  

Hinweis: Zur Antragsstellung für Modul 4 muss ein von einem Energieberater erstelltes Einsparkonzept vorgelegt werden. 
Interessant an diesem Programm ist, dass bei jedem Modul die Wahl zwischen einem BAFA-Zuschuss oder einem Kredit mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss) der KfW möglich ist.  
  
Noch Fragen zum Programm? Unsere Berater unterstützen Sie gern: 

Ansprechpartner:
Büro Mühlhausen 
Jörg Steinbrücker 
03601 834934 
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Büro Leuna 
Marcel Dölz 
0172 3496550 
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Förderung durch

Im Rahmen der Beratungsrichtlinie des Freistaates Thüringen erhält unser Unternehmen eine Förderung für Beratungen und Prozessbegleitungen. Diese unterstützen Strategien zum Aufbau und zur nachhaltigen positiven Entwicklung und Sicherung von KMUs. Die daraus resultierenden Ergebnisse und Handlungsempfehlungen werden in einem Beratungsbericht festgehalten. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und aus Mitteln des Freistaats Thüringen.

 

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